Allgemeine Geschäftsbedingungen der Evangelischen Stadtakademie im Kirchenkreis Bochum (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie deren Buchung werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
§ 2 Leistungen
1. Die Evangelische Stadtakademie (ESA) Bochum bietet Angebote in verschiedenen Formaten und zu vielfältigen Themenbereichen an.
2. Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
3. Die ESA verpflichtet sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
§ 3 Teilnahmebedingungen
1. Die Veranstaltungen der ESA sind für alle Menschen offen.
2. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmebedingungen, wie z.B. gute körperliche Verfassung, voraussetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Bei besonderen Teilnahmevoraussetzungen werden die Teilnehmer darüber vorab informiert.
§ 4 Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren (Beitrag) der jeweiligen Veranstaltungen sind in dem Halbjahresprogramm, ggfs. in den Einzelausschreibungen (Flyer) und auf der Homepage der ESA (https://www.stadtakademie.de) angegeben.
§ 5 Anmeldung
1. Die Anmeldungen, falls erforderlich, haben schriftlich oder telefonisch zu erfolgen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der ESA berücksichtigt. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung. Erst mit der Bestätigung durch die ESA kommt der Vertrag zustande.
2. Sollte eine Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sein, werden die Teilnehmenden auf einer Warteliste vorgemerkt. Die Reihenfolge auf dieser Warteliste erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen. Im Falle des Freiwerdens eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnehmenden darüber informiert, und können sich für die Veranstaltung innerhalb einer durch die ESA gesetzten Frist erneut anmelden.
§ 6 Zahlung
1. Die Teilnahmegebühren für die jeweiligen Veranstaltungen sind nach Aufforderung auf das Konto der ESA unter Angabe des Veranstaltungstitel zu überweisen.
2. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm (Flyer) ausdrücklich genannt sind.
3. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der ESA sind die Teilnehmenden nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ESA anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
§ 7 Rücktritt der ESA
Die ESA ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung zurück zu treten, wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich macht (z.B. eine kurzfristige Erkrankung des Referenten). In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitere Ansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu.
§ 8 Rücktritt (Abmeldung) der Teilnehmenden
1. Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten.
2. Der Rücktritt (Abmeldung) muss schriftlich erfolgen.
3. Wird der Rücktritt erst innerhalb der 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, haben die Teilnehmenden die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Kann der freie Teilnahmeplatz jedoch durch einen Teilnehmenden von der Warteliste besetzt werden, wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
4. Soweit der Teilnehmende ohne vorherigen, schriftlichen Rücktritt (Abmeldung) an einer Veranstaltung nicht teilnimmt, steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren zu.
5. Für einzelne Veranstaltungen (Studienreisen, Exkursionen, Veranstaltungen mit Übernachtungen) gelten besondere Rücktrittsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm (Flyer) ausdrücklich genannt sind.
6. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese Regelung zum Rücktritt der Teilnehmenden nicht berührt und gilt vorrangig.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Teilnehmende haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Evangelische Stadtakademie Bochum, Westring 26 a, 44787 Bochum,
E-Mail: office.stadtakademie@ekvw.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 10 Haftung der ESA
Die Haftung der ESA im Kirchenkreis Bochum für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden in die Veranstaltungsstätte eingebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten.
§ 11 Teilnahmebescheinigung
Die Teilnehmenden erhalten von der ESA auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
§ 12 Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich gemäß DSG-EKD, EU-DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt.
Die bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung (§ 6 Absatz 5 DSG-EKD 2018) verwendet. Die Bestandsdaten wie Vorname, Name, Straße, Nummer, PLZ, Ort, werden für den Vertragsabschluss benötigt. Ohne die Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Für die Abfrage der Kontaktdaten (Telefon-Nr., E-Mail) liegt unser berechtigtes Interesse (§ 6 Absatz 8 DSG-EKD 2018) vor, damit wir Sie bei Veranstaltungsänderungen unmittelbar kontaktieren können. Liegen uns diese Daten nicht vor, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren.
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Daten sind für die Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung in Datenbanken und Anwendungen gespeichert. Zugriff haben lediglich die in den Prozess involvierten Mitarbeiter und unsere IT-Abteilung. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.
Eine Löschung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, nach Ablauf der Frist stets zu Anfang des Folgejahres. Hat der/die Teilnehmende der Verwendung der jeweiligen Bestands- und Kontaktdaten für die Zusendung von aktuellen Informationen zu Veranstaltungen (Newsletter) zugestimmt, bleiben diese Daten im Verteiler. Diese Einwilligung kann jederzeit per Mail an office.stadtakademie@ekvw.de widerrufen werden.
Informationen zum Datenschutz auf dieser Webseite finden Sie hier.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort des Vertrages der Geschäftssitz der ESA im Kirchenkreis Bochum.
2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juni 2023