Do, 4. November 2021, 18:00 Uhr

Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Immanuel-Kant-Str. 18-20, 44803 Bochum

Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat, Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann und Dr. Matthias Thöns

Sterbehilfe - Im Namen des Staates und in Verantwortung vor Gott?
Studientag mit Vorträgen, Podiumsgespräch und Diskussion

Das BVerfG hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist. Zur Begründung hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, sei als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Hieraus folge aber nicht, dass es dem Gesetzgeber untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren. Er müsse dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum verbleibe.
Für einen detailierten Tagungsblauf und eine Anfahrtsskizze, siehe pdf-Dokument der Solidarischen Kirche in der Mediathek.
 
 
Das Ende 2015 beschlossene Gesetz zur „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ (§217 StGB) ist vom Tisch. Ärzte, die wiederholt Hilfe zum Suizid leisteten, konnten damit strafrechtlich verfolgt werden. Von der Mehrheit der Deutschen (57%) wurde dies negativ bewertet.
Nach dem neuen Urteil der Karlsruher Richter gibt es künftig ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, nicht nur am Lebensende mit unerträglichem Leid, sondern grundsätzlich. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt damit gegen das Grundgesetz.
Dieses Urteil des Verfassungsgerichts hat den ehemaligen Bundestagspräsidenten und Katholiken Wolfgang Thierse - und nicht nur ihn - zutiefst getroffen und verstört. Er bezeichnet die Karlsruher Richter als „furchtbare Juristen“, die mit ihrem Urteil einen „tiefen Einschnitt in die deutsche Rechts-und Sittengeschichte“ getroffen haben. Mit diesem Urteil werde der Vorrang des Schutzes des Lebens aufgehoben.
Kritiker warnen zudem davor, dass damit die Selbsttötung zu einer selbstverständlichen Therapieoption werden könnte Und auch davor, dass einsame, alte und schwache Menschen diese neue Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten, um ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen.
Befürworter halten dagegen: Die Kritiker der ärztlichen assistierten Sterbehilfe wollten aus politischen und ideologischen Gründen nicht, dass Menschen emanzipierte und selbstbestimmte Entscheidungen treffen.
 
Mit unseren Referenten wollen wir versuchen, möglichst tief in die uns alle betreffende Thematik einzusteigen. Dabei werden sicher konträre Positionen zu erwarten, ja auch erwünscht sein.
 
Jörg Ennuschat ist seit 2014 Professure am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Ruhr Universität Bochum. Seit 2016 ist er zuddem Mitglied der Synode des Ev. Kirchenkreises Hattingen-Witten. Den Schwerpunkt seiner Forschungstätigkeit bilden das öffentliche Wirtschaftsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht, das Verwaltungsrecht, das Glücksspielrecht, das Bildungsrecht sowie das Staatskirchen- und Kirchenrecht. (Quellen: RUB und wikipedia)
 
Sigrid Graumann hat Biologie und Philosophie an der Universität Tübingen studiert und in beiden Fächern promoviert. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Wissenschafts- und Medizinethik sowie der Ethik sozialer Berufe. 2011 wurde sie als Professorin für Ethik an die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum berufen. Seit 2017 ist sie Rektorin. Sie ist Mitglied des Deutschen Ethikrats.
 
Matthias Thöns, geboren 1967 in Witten, ist Anästhesist und seit 1998 als niedergelassener Palliativmediziner tätig. Er ist stellvertretender Sprecher der Landesvertretung NRW der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und war Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur Sterbehilfe-Debatte.
Kosten
Eine Veranstaltung der Ev. Stadtakademie in Kooperation mit Solidarische Kirche.
Der Eintritt ist frei. Gerne bieten wir Ihnen eine kleine Erfrischung an; ein Spendenkörbchen steht dankend bereit.
Termine04.11.2021 18:00 - 21:00 Uhr

Es existieren Dateien zu dieser Veranstaltung in der Mediathek.