Do, 4. November 2021, 18:00 Uhr
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Immanuel-Kant-Str. 18-20, 44803 Bochum
Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat, Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann und Dr. Matthias Thöns
Sterbehilfe - Im Namen des Staates und in Verantwortung vor Gott?
Studientag mit Vorträgen, Podiumsgespräch und Diskussion
Das BVerfG hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist. Zur Begründung hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, sei als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Hieraus folge aber nicht, dass es dem Gesetzgeber untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren. Er müsse dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum verbleibe. Für einen detailierten Tagungsblauf und eine Anfahrtsskizze, siehe pdf-Dokument der Solidarischen Kirche in der Mediathek. Das Ende 2015 beschlossene Gesetz zur „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ (§217 StGB) ist vom Tisch. Ärzte, die wiederholt Hilfe zum Suizid leisteten, konnten damit strafrechtlich verfolgt werden. Von der Mehrheit der Deutschen (57%) wurde dies negativ bewertet. Nach dem neuen Urteil der Karlsruher Richter gibt es künftig ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, nicht nur am Lebensende mit unerträglichem Leid, sondern grundsätzlich. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt damit gegen das Grundgesetz. Dieses Urteil des Verfassungsgerichts hat den ehemaligen Bundestagspräsidenten und Katholiken Wolfgang Thierse - und nicht nur ihn - zutiefst getroffen und verstört. Er bezeichnet die Karlsruher Richter als „furchtbare Juristen“, die mit ihrem Urteil einen „tiefen Einschnitt in die deutsche Rechts-und Sittengeschichte“ getroffen haben. Mit diesem Urteil werde der Vorrang des Schutzes des Lebens aufgehoben. Kritiker warnen zudem davor, dass damit die Selbsttötung zu einer selbstverständlichen Therapieoption werden könnte Und auch davor, dass einsame, alte und schwache Menschen diese neue Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten, um ihren Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Befürworter halten dagegen: Die Kritiker der ärztlichen assistierten Sterbehilfe wollten aus politischen und ideologischen Gründen nicht, dass Menschen emanzipierte und selbstbestimmte Entscheidungen treffen. Mit unseren Referenten wollen wir versuchen, möglichst tief in die uns alle betreffende Thematik einzusteigen. Dabei werden sicher konträre Positionen zu erwarten, ja auch erwünscht sein. | |
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Kosten | Eine Veranstaltung der Ev. Stadtakademie in Kooperation mit Solidarische Kirche. Der Eintritt ist frei. Gerne bieten wir Ihnen eine kleine Erfrischung an; ein Spendenkörbchen steht dankend bereit. |
Termine | 04.11.2021 18:00 - 21:00 Uhr |
Es existieren Dateien zu dieser Veranstaltung in der Mediathek.