Di, 29. September 2015, 19:30 Uhr

Evangelische Stadtakademie Bochum, Westring 26 c

Privatdozent Dr. Ludger J. Heid, Duisburg

80 Jahre Nürnberger Gesetze

Die am 15. September 1935 "zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" erlassenen sogenannten Nürnberger Rassengesetzte verboten die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden. Sie sollten der "Reinhaltung des deutschen Blutes" dienen, einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Verstöße gegen das Gesetz wurden als "Rassenschande" bezeichnet und schwer bestraft. Über das Motiv der Gesetzgebung hieß es bei den NS-Juristen Stuckart/Globke: "Das Blutschutzgesetz zieht die Trennung zwischen jüdischem und deutschen Blut in biologischer Hinsicht". Da nach Ansicht der NS-Rasseantisemiten nur von Seiten des Judentums eine akute Gefahr drohte, bezweckte das Gesetz in erster Linie die "Verhinderung weiterer Blutmischung" mit Juden.
Die sog. Nürnberger Gesetze erwiesen sich als der Anfang einer in der Geschichte beispiellosen Judenverfolgung, die mit der physischen Vernichtung endete.
Priv.-Doz. Dr. Ludger Joseph Heid ist Historiker, Literaturwissenschaftler und Publizist. Zahlreiche Publikationen zur deutsch-jüdischen Beziehungs- und Literaturgeschichte und zum Ostjudentum, u.a.: Deutsch-Jüdische Geschichte im 19. und 20. Jahrhundert.
Kosten5,- €, erm. 3.00 €
Termine29.09.2015 19:30 - 21:30 Uhr

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